Wir können einen gesetzlichen Vertreter stellen, der vor Ort anwesend ist und dem Sie eine gesetzliche Vollmacht erteilen können.
Dieser wird Sie bei folgenden Angelegenheiten begleiten:
– Kaufprozess Ihrer Immobilie in Spanien;
– Organisation der Einzugsermächtigungen (Wohngebäudeversicherung, Wasser- und Stromrechnungen usw.).