Bezahlen von Rechnungen

Wir können einen gesetzlichen Vertreter stellen, der vor Ort anwesend ist und dem Sie eine gesetzliche Vollmacht erteilen können.

Dieser wird Sie bei folgenden Angelegenheiten begleiten:
– Kaufprozess Ihrer Immobilie in Spanien;
– Organisation der Einzugsermächtigungen (Wohngebäudeversicherung, Wasser- und Stromrechnungen usw.).

 

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