Im belgischen Konsulat in Alicante erfasste Daten.
Belgier (wie alle anderen EU-Bürger) haben das Recht, frei in Spanien ein- und auszureisen, sich dort zu bewegen, aufzuhalten und sich niederzulassen. Sie müssen jedoch immer im Besitz eines gültigen belgischen Personalausweises oder eines belgischen Reisepasses sein.
Einrichtung
Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten müssen Sie lediglich im Besitz eines gültigen belgischen Personalausweises oder eines belgischen Reisepasses sein.
Belgier, die aus beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen in Spanien tätig sind, auch für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten, sowie in Belgien wohnhafte Staatsangehörige, die wirtschaftliche Interessen in Spanien haben (Verkauf oder Kauf einer Wohnung, Erbschaften, …), müssen sich ausweisen. Siehe 2. Die N.I.E.
Für eine Niederlassung (d. h. einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten) müssen Sie hingegen andere Formalitäten erfüllen. Siehe 3. Die Bescheinigung über die Unionsbürgerschaft (Certificate of Unions Citizenship).
1. Immatrikulation bei der Gemeinde (Certificado de Empadronamiento/ Certificat de Recensement)
Dieses „Certificado de Empadronamiento“ wird bei vielen Gelegenheiten von Ihnen verlangt, z. B. für :
- du NIE
- Ihre Anmeldung beim Konsulat
Der Vorgang ist einfach: Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Gemeinde (ayuntamiento) Ihres Stadtteils.
Die einzureichenden Dokumente sind folgende:
- Formular, das bei der Gemeinde abgeholt und ausgefüllt werden muss.-
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis für die Familienmitglieder.-
- Familienstammbuch-
- Wohnsitzbescheinigung (Mietvertrag, Telefonrechnung usw.)
2. Die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero/ Numéro d’Identification des Etrangers)
Die NIE wird beispielsweise für die folgenden Schritte benötigt:
- Eröffnung eines Bankkontos-
- Vertrag für ein Mobiltelefon-
- Beantragung einer Kundenkarte-
- Anmeldung in einem Sportverein-
- Kauf einer Immobilie,…
Die NIE ist obligatorisch
- Für Belgier, die in Spanien ansässig sind. Für das Verfahren für Ansässige, cfr Punkt 3.
- Auch Belgier, die aus beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten in Spanien tätig sind, sowie in Belgien wohnhafte Staatsangehörige, die wirtschaftliche Interessen in Spanien haben (Verkauf oder Kauf einer Wohnung, Erbschaften,…), müssen sich identifizieren. Sie müssen dann den Antrag auf das Certificado de NIE para trámites de no-residentes (NIE-Zertifikat für die Erledigung von Angelegenheiten von Nichtansässigen) ausfüllen.
Sie erhalten ein weißes Zertifikat, auf dem Ihr Name und eine persönliche Nummer vermerkt sind. Das Dokument ist drei Monate lang gültig.
Der Antrag wird bei der Provinzzentrale des Oficina de Estranjeros oder bei der Polizeidienststelle Ihres Wohnortes gestellt. Folgende Dokumente sind vorzulegen (Originale und Fotokopien):
- Formulaire de demande EX-15 à retirer aux guichets ou à télécharger du site du Ministerio del Interior : et cochez sous « certificado » : « de no residente ».
Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis oder ein Nachweis über deren Verlängerung.
Sie können den Antrag auch durch eine Vertrauensperson vor Ort stellen, die folgende Dokumente vorlegen muss:
- Den gültigen Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers oder eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweises (erhältlich bei der Gemeinde in Belgien, nicht beim Konsulat)
- Ein Schreiben, in dem der Grund erläutert wird, warum der Antragsteller die NIE erhalten möchte (z. B. ein Schreiben des Notars, in dem er angibt, dass die Person, für die die NIE beantragt wird, eine Immobilie kaufen/verkaufen möchte usw.).
3. Anmeldebescheinigung als Bürger der Europäischen Union
Alle Belgier, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, müssen sich im Registro de extranjeros eintragen und bei der Oficina de Extranjería oder ggf. bei der Polizeistation ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión (Registrierungszertifikat als Ciudadano der Union) beantragen.
Seit Januar 2012 handelt es sich um eine grüne Karte im ID-1-Format (86 mm x 54 mm, vergleichbar mit einer Kreditkarte), auf der der Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Adresse und die persönliche NIE-Nummer des Inhabers angegeben sind. Diese Karte muss immer zusammen mit dem gültigen belgischen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Er enthält kein Foto und dient (unter keinen Umständen) als Nachweis der Identität oder Staatsangehörigkeit.
Der Antrag wird bei der Provinzzentrale des Oficina de Estranjeros oder bei der Polizeidienststelle Ihres Wohnortes gestellt. Folgende Dokumente sind vorzulegen (Originale und Fotokopien):
- Antragsformular EX-15, das Sie an den Schaltern abholen oder von der Website des Ministerio del Interior herunterladen können, und kreuzen Sie unter „certificado“ an: „de no residente“.
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis oder einen Nachweis über deren Verlängerung.
- Für Arbeitnehmer: entweder ein Arbeitsvertrag oder eine Erklärung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung angemeldet ist.
- Selbstständige: Nachweis der selbstständigen Tätigkeit und der Anmeldung bei der Sozialversicherung.
- Für Personen, die nicht erwerbstätig sind (Studierende, Rentner): Nachweis der Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um der spanischen Sozialversicherung nicht zur Last zu fallen. Diese Anträge werden von Fall zu Fall geprüft.