Welche Kosten und Steuern sind mit dem Kauf verbunden?

Die Gebühren und Steuern, die beim Kauf Ihrer Immobilie in Spanien zu zahlen sind, belaufen sich in der Regel auf 10% des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Sie sind wie folgt:

– Grunderwerbssteuer: Die Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales/ITP) beträgt je nach Region einen unterschiedlichen Prozentsatz und gilt nur für Wiederverkäufe. In der Region Valencia beträgt sie 7% des Immobilienwerts.

– Mehrwertsteuer: Eine Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido/IVA) in Höhe von 10% ist nur auf neue Immobilien zu zahlen.

– Eine Steuer auf juristische Dokumente (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados/AJD) in Höhe von 1% wird ebenfalls nur für neue Immobilien erhoben.

– Die Steuer Impuesto Municipal sobre el Incremento del Valor de los Terrenos/plus valía ist eine Steuer, die auf der Wertsteigerung des Grundstücks ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie durch den Eigentümer und dem Zeitpunkt des Verkaufs basiert. Der Wert von Gebäuden hat keinen Einfluss auf die Steuer und die Höhe hängt von Kriterien wie der Bevölkerungszahl der Gemeinde und der Anzahl der Jahre, in denen der Verkäufer Eigentümer war, ab. Achten Sie darauf, dass die Steuer vom Verkäufer zu tragen ist.- Rechtskosten: Die Rechtskosten liegen in der Regel zwischen 1 und 1,5 % des Kaufpreises. Sie müssen vorher schriftlich genehmigt werden und sind erst nach Erhalt der endgültigen escritura pública nach der Eintragung der öffentlichen Urkunde zu zahlen. Sie beinhalten auch die Gebühren für den spanischen Notar (notario) und die Registrierungsgebühr (ca. 500€).

Alle oben genannten Kosten unterliegen einer Vorauszahlung, die Sie als Sicherheit beim Notar hinterlegen. Der überschüssige Betrag wird Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.- Jährliche Gebühren:
o Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmeubles/IBI): variiert je nach Region zwischen 0,4% und 1,30% des Wertes der Immobilie.
o Die Gemeindesteuern (Las Tasas): Gebühren für Hausmüll, Abwasser usw. Sie belaufen sich auf einige hundert Euro/Jahr.
o Die Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas/IRPF) variiert, ob Sie einen Aufenthaltsstatus haben (mehr als 183 Tage in Spanien) oder nicht.
o Als Ausländer ohne Aufenthaltstitel müssen Sie die Vermögenssteuer (Impuesto extraordinario sobre el Patrimonio/IP) zahlen, deren Steuersätze bei 0,2% beginnen.
o Nebenkosten: Sie müssen schließlich Nebenkosten wie Wasser, Strom usw. bezahlen.

 

 

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